56% österreichischer Unternehmen wünschen sich einen Bürokratie-Abbau, wenn es um die Anstellung von Geflüchteten geht (Deloitte).
Also, wie bürokratisch ist die Anstellung von Menschen mit Fluchthintergrund wirklich? Die kurze Antwort – Es gibt im Anstellungsprozess von Geflüchteten nur eine gefühlte Bürokratie.
Hat jemand anerkanntes Asyl oder subsidiären Schutz, hat er/sie damit freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Beschäftigung gibt es keinen Unterschied zu österreichischen Staatsangehörigen. Es gibt keine zusätzlichen Dokumente oder Behördengänge die erfüllt werden müssen.
Hat jeder Mensch mit Fluchthintergrund ein anerkanntes Asyl oder subsidiären Schutz?
Nein, jedoch kann man dies sehr einfach überprüfen. Kann sich jemand mit folgenden Dokumenten ausweisen, besteht ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
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Konventionspass
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graue Identitätskarte
Anerkanntes Asyl:
Seit der letzten Novelle erhalten alle Geflüchteten ein “Asyl auf Zeit”. Die Regelung gilt für alle Personen, die ab dem 15. November 2015 einen Asylantrag gestellt haben. Vorerst besteht durch das Asyl auf Zeit ein befristetes Aufenthaltsrecht auf drei Jahre. Im Regelfall wird dies danach auf unbefristete Zeit verlängert. “Liegen danach die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens nicht vor, kommt es von Gesetzes wegen zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht.” (Bundeskanzleramt)
Subsidiärer Schutz:
Subsidiären Schutz erhalten Personen, deren “Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird. Sie sind daher keine Asylberechtigten, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.” (Bundeskanzleramt)
Der subsidiäre Schutz wird auf ein Jahr erteilt, danach auf zwei Jahre verlängert und geht dann in ein unbefristetes Aufenthaltsverhältnis über. In sehr wenigen Ausnahmen wird der subsidiäre Schutz aberkannt.
MTOP prüft den freien Arbeitsmarktzugang vorab. Unsere KandidatInnen können unbürokratisch angestellt werden.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Geflüchteten finden Sie zusammengefasst hier auf der Seite der WKO und hier auf help.gv.at.